Das Karpfenangeln bei Nacht ist nur zu gewissen Zeiten im Jahr entlang bestimmter Strecken gestattet und wird durch Erlass des Präfekten geregelt, der einmal pro Jahr neu ergeht.
Dieser Erlass ergeht spätestens im März.
Die Strecken und die Beginndaten für das Karpfen-Nachtangeln können auf der Webseite der Fédération de Pêche de Saône-et-Loire eingesehen werden, wo (Google-Maps) Karten zur Verfügung stehen :
Folgende Regeln müssen auf den Nachangel-Strecken unbedingt eingehalten werden
1 – In der Nacht ist nur das Karpfenangeln erlaubt. Bei dieser Art des Angelns werden pflanzliche Köder verwendet.
2—Köder auf Fleisch- oder Fischbasis sind verboten.
3— Das Angeln von Zander, Wels oder anderen Fischarten ist verboten.
4—Das Nachtangeln vom Boot ist verboten.
5—Karpfen von mehr als 60 cm dürfen nicht lebend aufbewahrt oder transportiert werden.
6—Das Nachtangeln beginnt eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und endet eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang. Die von den Anglern gefangenen Karpfen dürfen nicht lebend aufbewahrt oder in der Nacht transportiert werden.
Alle Fische müssen nachts freigelassen werden. Die Haltung von Fischen aller Arten ist Nachts verboten (auch wenn diese Fische tagsüber gefangen werden).
Weitere Regeln
Die Schifffahrt hat unter allen Umständen Vorrang. Die Angler haben sich so zu verhalten, dass ihre Aktivitäten keine Behinderung für andere Schiffe oder für die Berufsfischer bei der Ausübung ihrer Arbeit darstellen.
Die Angelplätze müssen absolut sauber gehalten werden. Die Angler müssen die Ufer selber sauber halten (Einsammeln und Entsorgen der Abfälle). An den Wegen entlang der Saône und an den anderen Nachtangelstrecken gibt es keine Abfallsammlung (ausgenommen ausgewiesene Stellen). Diese Regeln sind unbedingt einzuhalten. Andernfalls kann die Behörde entscheiden, das Nachtangeln entlang bestimmter Strecken zu verbieten.
WIR WÜNSCHEN EIN KRÄFTIGES PETRI HEIL